Zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbilder wird ein Lehrvertrag geschlossen. In diesem sind alle wichtigen Punkte zur Ausbildung z.B. Lohn, Urlaub, zusätzliche Pflichten des Lehrlings usw.
enthalten.
Lehrverträge gibt es bei der Innung.
Der ausgefüllte Lehrvertrag und die ärztliche Bescheinigung (diese gilt nur für Auszubildende unter 18 Jahren) wird an die Innung zur Eintragung geschickt.
Wichtig ist natürlich auch die Anmeldung zur Berufsschule. Dieses Formular ist auch bei der Innung erhältlich.
Die Adressen der jeweiligen Berufsschulen findest du unter Adressen Ausbildung
Nun brauchst du nur noch ein für die Berufsausbildung vorgeschriebenes HKH Berichtsheft, das es auch bei der Innung gibt, und die Ausbildung kann losgehen...
Die Ausbildung erfolgt im dualen System: Berufsschule - Betrieb.
Im 2. Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Diese wird von der Prüfungskommission der Innung abgenommen.
Bei schulischen Problemen gibt es die Möglichkeit, Stützunterricht zu zu nehmen. Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt nach Genehmigung des Berufsberaters das Arbeitsamt.
Weiterhin werden neben der schulischen und praktischen Ausbildung noch überbetriebliche Lehrgänge gefordert.
Diese finden in den Ausbildungsstätten der Handwerkskammer Cottbus statt.
Du wirst sehen, wie schnell 3 Jahre vergehen und schon steht die Gesellenprüfung ins Haus, und wenn alles gut gelaufen ist, bist du Geselle.
Die Prüfungen werden von der Prüfungskommission
der Innung abgenommen.
Sollte doch bei der Prüfung was schiefgelaufen sein und die Prüfung ist nicht bestanden, so gibt es die Möglichkeit, die Prüfung auf Antrag bis zu 2 x zu wiederholen. Die Antragsformulare auf
Verlängerung der Ausbildungszeit sind bei der Innung erhältlich.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, bei guten Leistungen im theoretischen und praktischen Bereich, die Prüfung 1/2 Jahr vorher abzulegen. Du solltest einen Notendurchschnitt von zwei haben und dieses durch die Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb bestätigen lassen. Zusammen mit dem Antrag auf vorzeitige Zulassung, den du natürlich auch bei der Innung bekommst, werden diese Formulare dann bei der Innung eingereicht und vom Prüfungsausschuss überprüft.
Als Service haben wir die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/in zum Download bereitgestellt.
Weitere Informationen zur Ausbildung erhältst du bei der Geschäftsstelle der Innung unter 0355/ 4947076.